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| Auteurs principaux: | , |
|---|---|
| Format: | Recurso digital |
| Langue: | |
| Publié: |
Zenodo
2014
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| Accès en ligne: | https://doi.org/10.5281/zenodo.321844 |
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| _version_ | 1866902065279664128 |
|---|---|
| author | Gerber, Simon Gey, Katherina |
| author_facet | Gerber, Simon Gey, Katherina |
| contents | <p>Im Rahmen der Revision 6a der Invalidenversicherung werden seit 1. Januar 2012 Renten, die aufgrund somatoformer Schmerzstörungen gesprochen wurden, überprüft und, sofern keine zusätzlichen Invaliditätskomponenten vorliegen, durch die IV-Stellen aufgehoben. Die Betroffenen haben anschliessend während maximal zwei Jahren Zeit, Wiedereingliederungsmassnahmen durchzuführen. Sofern sie dazu in der Lage sind, erhalten sie während dieser Zeit weiterhin ihre bisherige Rente. Falls sie jedoch nicht daran teilnehmen, wird die Rente innerhalb kürzester Zeit gestrichen. Die vorliegende Bachelor-Arbeit fokussiert sich einerseits auf den Prozess der Rentenstreichung, andererseits auf die Förderung der Wiedereingliederung durch die IV-Stelle Zürich. In einem geschichtlichen Abriss wird die Entwicklung der IV bis hin zur 6. IV-Revision erläutert. Die IV-Stelle Zürich wird in den Fokus dieser Arbeit gestellt und im theoretischen Bezugsrahmen von adäquater Wiedereingliederung untersucht. Die Arbeit wird durch eine leitfadengestützte Befragung von Fachleuten, welche mit Betroffenen zusammenarbeiten, abgerundet Dabei wird ersichtlich, dass die IV-Stelle Zürich mit ihren Massnahmen zwar die richtige Richtung eingeschlagen hat, allerdings einige Mängel im Prozess der Rentenaufhebung und auch der Wiedereingliederung aufweist. Dadurch wird eine erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt verhindert.</p> |
| format | Recurso digital |
| id | zenodo_https___doi_org_10_5281_zenodo_321844 |
| institution | Zenodo |
| language | |
| publishDate | 2014 |
| publisher | Zenodo |
| record_format | zenodo |
| spellingShingle | Rentenaufhebung aufgrund der 6. IV-Revision: Wie adäquat sind die Wiedereingliederungsmassnahmen der IV-Stelle Zürich bei den Betroffenen? Gerber, Simon Gey, Katherina <p>Im Rahmen der Revision 6a der Invalidenversicherung werden seit 1. Januar 2012 Renten, die aufgrund somatoformer Schmerzstörungen gesprochen wurden, überprüft und, sofern keine zusätzlichen Invaliditätskomponenten vorliegen, durch die IV-Stellen aufgehoben. Die Betroffenen haben anschliessend während maximal zwei Jahren Zeit, Wiedereingliederungsmassnahmen durchzuführen. Sofern sie dazu in der Lage sind, erhalten sie während dieser Zeit weiterhin ihre bisherige Rente. Falls sie jedoch nicht daran teilnehmen, wird die Rente innerhalb kürzester Zeit gestrichen. Die vorliegende Bachelor-Arbeit fokussiert sich einerseits auf den Prozess der Rentenstreichung, andererseits auf die Förderung der Wiedereingliederung durch die IV-Stelle Zürich. In einem geschichtlichen Abriss wird die Entwicklung der IV bis hin zur 6. IV-Revision erläutert. Die IV-Stelle Zürich wird in den Fokus dieser Arbeit gestellt und im theoretischen Bezugsrahmen von adäquater Wiedereingliederung untersucht. Die Arbeit wird durch eine leitfadengestützte Befragung von Fachleuten, welche mit Betroffenen zusammenarbeiten, abgerundet Dabei wird ersichtlich, dass die IV-Stelle Zürich mit ihren Massnahmen zwar die richtige Richtung eingeschlagen hat, allerdings einige Mängel im Prozess der Rentenaufhebung und auch der Wiedereingliederung aufweist. Dadurch wird eine erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt verhindert.</p> |
| title | Rentenaufhebung aufgrund der 6. IV-Revision: Wie adäquat sind die Wiedereingliederungsmassnahmen der IV-Stelle Zürich bei den Betroffenen? |
| url | https://doi.org/10.5281/zenodo.321844 |