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Auteurs principaux: Gerber, Simon, Gey, Katherina
Format: Recurso digital
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Publié: Zenodo 2014
Accès en ligne:https://doi.org/10.5281/zenodo.321844
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_version_ 1866902065279664128
author Gerber, Simon
Gey, Katherina
author_facet Gerber, Simon
Gey, Katherina
contents <p>Im Rahmen der Revision 6a der Invalidenversicherung werden seit 1. Januar 2012 Renten, die aufgrund somatoformer Schmerzstörungen gesprochen wurden, überprüft und, sofern keine zusätzlichen Invaliditätskomponenten vorliegen, durch die IV-Stellen aufgehoben. Die Betroffenen haben anschliessend während maximal zwei Jahren Zeit, Wiedereingliederungsmassnahmen durchzuführen. Sofern sie dazu in der Lage sind, erhalten sie während dieser Zeit weiterhin ihre bisherige Rente. Falls sie jedoch nicht daran teilnehmen, wird die Rente innerhalb kürzester Zeit gestrichen. Die vorliegende Bachelor-Arbeit fokussiert sich einerseits auf den Prozess der Rentenstreichung, andererseits auf die Förderung der Wiedereingliederung durch die IV-Stelle Zürich. In einem geschichtlichen Abriss wird die Entwicklung der IV bis hin zur 6. IV-Revision erläutert. Die IV-Stelle Zürich wird in den Fokus dieser Arbeit gestellt und im theoretischen Bezugsrahmen von adäquater Wiedereingliederung untersucht. Die Arbeit wird durch eine leitfadengestützte Befragung von Fachleuten, welche mit Betroffenen zusammenarbeiten, abgerundet Dabei wird ersichtlich, dass die IV-Stelle Zürich mit ihren Massnahmen zwar die richtige Richtung eingeschlagen hat, allerdings einige Mängel im Prozess der Rentenaufhebung und auch der Wiedereingliederung aufweist. Dadurch wird eine erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt verhindert.</p>
format Recurso digital
id zenodo_https___doi_org_10_5281_zenodo_321844
institution Zenodo
language
publishDate 2014
publisher Zenodo
record_format zenodo
spellingShingle Rentenaufhebung aufgrund der 6. IV-Revision: Wie adäquat sind die Wiedereingliederungsmassnahmen der IV-Stelle Zürich bei den Betroffenen?
Gerber, Simon
Gey, Katherina
<p>Im Rahmen der Revision 6a der Invalidenversicherung werden seit 1. Januar 2012 Renten, die aufgrund somatoformer Schmerzstörungen gesprochen wurden, überprüft und, sofern keine zusätzlichen Invaliditätskomponenten vorliegen, durch die IV-Stellen aufgehoben. Die Betroffenen haben anschliessend während maximal zwei Jahren Zeit, Wiedereingliederungsmassnahmen durchzuführen. Sofern sie dazu in der Lage sind, erhalten sie während dieser Zeit weiterhin ihre bisherige Rente. Falls sie jedoch nicht daran teilnehmen, wird die Rente innerhalb kürzester Zeit gestrichen. Die vorliegende Bachelor-Arbeit fokussiert sich einerseits auf den Prozess der Rentenstreichung, andererseits auf die Förderung der Wiedereingliederung durch die IV-Stelle Zürich. In einem geschichtlichen Abriss wird die Entwicklung der IV bis hin zur 6. IV-Revision erläutert. Die IV-Stelle Zürich wird in den Fokus dieser Arbeit gestellt und im theoretischen Bezugsrahmen von adäquater Wiedereingliederung untersucht. Die Arbeit wird durch eine leitfadengestützte Befragung von Fachleuten, welche mit Betroffenen zusammenarbeiten, abgerundet Dabei wird ersichtlich, dass die IV-Stelle Zürich mit ihren Massnahmen zwar die richtige Richtung eingeschlagen hat, allerdings einige Mängel im Prozess der Rentenaufhebung und auch der Wiedereingliederung aufweist. Dadurch wird eine erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt verhindert.</p>
title Rentenaufhebung aufgrund der 6. IV-Revision: Wie adäquat sind die Wiedereingliederungsmassnahmen der IV-Stelle Zürich bei den Betroffenen?
url https://doi.org/10.5281/zenodo.321844